Ihr Verkehrsanwälte in Siegen klären Sie auf, wie zu verfahren ist, wenn Sie bei rot über die Ampel gefahren sind.
Jeder kennt die Situation. Wie schnell ist es passiert, dass aus Unachtsamkeit oder in der Hoffnung, die Kreuzung doch noch gefahrlos überqueren zu können, eine rote Ampel überfahren wird. Dieser schwerwiegende Verkehrsverstoß führt unstreitig zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und wird daher mit vergleichsweise hohen Bußgeldern und teils mit Fahrverboten und Punkten in Flensburg geahndet. Bei der Beurteilung ist zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß zu unterscheiden.
Von einem einfachen Rotlichtverstoß spricht man, wenn die auf rot geschaltete Ampel überfahren wird, nachdem sie weniger als eine Sekunde Rot geleuchtet hat. Sanktioniert wird ein solcher Verstoß mit einer Regelbuße von derzeit 90,00 EUR und einem Punkt im Verkehrszentralregister. Kommt es dabei zu einer Gefährdung, erhöht sich die Geldbuße auf 320,00 EUR. Hinzu kommen ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg. Ein „einfacher“ Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung wird mit 360,00 EUR, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Rotlicht zum Zeitpunkt des Überfahrens mehr als eine Sekunde leuchtete oder ein anderer Verkehrsteilnehmer hierdurch gefährdet wird. Hier fallen die Bußgelder bereits wesentlichen höher aus. Es ist von einem Regelbußgeld von 200,00 EUR und einem Eintrag von zwei Punkten im Verkehrszentralregister sowie regelmäßig einem Fahrverbot von einem Monat auszugehen. Wurde im Zusammenhang mit dem Rotlichtverstoß ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, ist mit erhöhten Bußgeldern von 320,00 EUR, bei einem Unfall sogar mit 360,00 EUR, zu rechnen. Je nach Schwere des Falles können aber noch höhere Geldstrafen verhängt bzw. längere Fahrverbote ausgesprochen werden.
Fahranfänger in der Probezeit müssen bei jedem Rotlichtverstoß mit der Teilnahme an einem Aufbauseminar ausgehen.
Aber auch im Falle eines Rotlichtverstoßes gibt es Verteidigungsstrategien und Möglichkeiten, das Bußgeld erfolgreich abzuwehren. So ist vorrangig zu prüfen, ob die Rotlichtmessung zutreffend erfolgte. Wir regen an, dies anwaltlich prüfen zu lassen. Insbesondere dann, wenn Ihnen ein qualifizierter Rotlichtverstoß zur Last gelegt wird. So lässt sich gegebenenfalls durch einen Sachverständigen ermitteln, ob die Überwachungsanlage korrekt gemessen und den Vorgaben entsprechend installiert bzw. gewartet war.
Selbst wenn eine vermeintliche Gefährdung im Raum steht, so kann die Verhängung eines Fahrverbots möglicherweise dann abgewendet werden, abzusehen, wenn die Gefahr des Verlustes des Arbeitsplatzes bestünde (Kraftfahrer, Taxifahrer, Außendienstmitarbeiter) oder wenn der qualifizierte Rotlichtverstoß in einem ländlichen Bereich zur Nachtzeit begangen wurde, ohne dass es zu einer Gefährdung des Gegenverkehrs kam. Wurde lediglich die Haltelinie überfahren und stoppt das Fahrzeug vor dem durch die Ampel geschützten Bereich, liegt lediglich ein Haltelinienverstoß vor, der mit einem Verwarnungsgeld von 10,00 EUR geahndet wird, soweit hierdurch nicht andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Werden Sie von der Behörde mit dem Vorwurf eines Rotlichtverstoßes konfrontiert, sollten Sie zur Sache selbst nicht äußern und stattdessen unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dieses Recht steht Ihnen zu. Sie nicht dazu verpflichtet, sich zur Sache selbst zu äußern. Besteht eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht, so werden die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme, möglicherweise auch die eines Sachverständigengutachtens, übernommen. Wir empfehlen, bereits nach Zugang des Anhörungsbogens tätig zu werden.
Ist bereits ein Bußgeldbescheid ergangen, besteht die Möglichkeit, hiergegen innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit seiner Zustellung Einspruch bei der zuständigen Bußgeldbehörde einzulegen. Spätestens mit Zugang des Bußgeldbescheides sollten Sie in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bei rot über die Ampel? Sie suchen einen kompetenten Verkehrsanwalt in Siegen, der Ihre rechtlichen Interessen vertritt und sich mit der Problematik Rotlichtverstoß auskennt? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Unsere auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte verfügen über langjährige Praxis auf diesem Gebiet und kennen sich als erfahrene Strafverteidiger mit der Thematik des Rotlichtverstoßes aus. Unsere Empfehlung ist, gegenüber der Polizei selbst keine Angaben zu machen. Verweigern Sie die Aussage und überlassen Sie die weitere Tätigkeit uns.
Bei uns bekommen Sie zeitnah und kurzfristig Besprechungstermine. Wir sind montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend zu erreichen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Erstberatung zum günstigen Festpreis.
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